Service und Angebot
Verfahren und Vorgehensweise
Da jede Unternehmung und jede Institution sehr individuelle Strukturen und
Verhältnisse
aufweist, ist pauschal keine Verfahrensweise nach allgemeinem
Muster
vorgesehen. Im Groben
lassen sich zwei Ausgangssituationen unterscheiden, nach welchen wir
unser
Vorgehen ausrichten:
1. ohne vorhandenes Konzept
Sofern kein Hygienekonzept vorhanden ist oder die Erarbeitung eines aktuellen
Systems
angefordert wird,
werden wir im Rahmen eines Erstgespräches den erforderlichen Bedarf
ermitteln und in einem
weiteren Termin
die Möglichkeiten des individuellen Hygienekonzeptes abstimmen.
2. mit vorhandenem Konzept
Im Falle dass bereits ein Hygienekonzept vorliegt und implementiert
ist, werden die
entsprechenden Rahmendaten und Bestandteile dessen sorgfältig
geprüft und in Absprache mit den
verantwortlichen Instanzen zum Zwecke fachlicher Korrektheit und
Rechtskonformität editiert.
Nachbetreuung
Da sich die Gesetzeslage stets verändert, begleiten wir unseren
Auftraggeber innerhalb des
ersten Jahres und nehmen etwaige Änderungen und Aktualisierungen
am
etablierten
Hygienemanagementsystem vor. In dieser Zeit versuchen wir parallel,
den
Betreibern Instrumente
zur weiteren Fortführung des Konzeptes an die Hand zu geben.
Sofern wir jedoch von Seiten der Institution weiterhin offiziell
als
hygienebeauftragte Stelle
benannt werden, werden wir das Hygienemanagementsystem auch
langfristig regelmäßig anpassen und
gemäß aktueller Gesetzesvorgaben aktualisieren.
Hierzu zählen beispielsweise Qualitätssicherungsmaßnahmen wie interne Audits und
Mitarbeiterschulungen.